Förderungen

Wenn Sie sich entschließen Ihre Immobilie durch klimaschutzrelevante Maßnahmen zu optimieren, steht Ihnen Unterstützung durch die öffentliche Hand zu.

Möglich macht dies die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Die KfW bietet Ihnen besonders zinsgünstige Darlehen und darüber hinaus noch einen Teilschulderlass bei Umbaumaßnahmen an, die Ihre Altbau-Immobilie auf das EnEV-Neubau-Niveaus bringen.
Ein Sachverständiger gibt Ihnen gerne Auskunft über die möglichen Standard-Maßnahmepakete. Gerne senden wir Ihnen Informationsmaterial zu.


D
ie Standard-Maßnahmenpakete (MP) sind Kriterien die an Ihre Umbaumaßnahme gekoppelt sind.
Ein Sachverständiger beurteilt welche MP (0-3) Sie an Ihrer Immobilie vornehmen müssen, um das gewünschte Niveau zu erreichen.

Maßnahmenpakete
MP0
MP1
MP2
MP3
MP4
Außenwand dämmen

 

 
Dach/ Decken dämmen
 

Kellerdecke/ erdberührende
Außenwände dämmen

 
 
Fenster erneuern
 
Heizung austauschen
 

Energieträger wechseln
 
 
 

Im Allgemeinen gilt je energiesparender die Maßnahme ist, desto rentabler der Zinssatz.

Kredit-Variante:
Sie erhalten einen so genannten Tilgungszuschuss. Der Energieverbrauch nach der Sanierung ist hierbei ausschlaggebend für die Höhe des Tilgungszuschusses.

  • 12,5 % Tilgungszuschuss, höchstens 6.250 Euro pro Wohneinheit:
    Wenn Sie nach der Sanierung einen Energieverbrauch haben,
    der mindestens 30 % unter dem Neubau-Niveau liegt.
  • 5 % Tilgungszuschuss, höchstens 2.500 Euro pro Wohneinheit:
    Wenn Sie nach der Sanierung einen Energieverbrauch haben,
    der dem Neubau-Niveau entspricht.

Hier kurze Beispiele zu Ihrer Förderung

Sie müssen aber den Tilgungszuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahme bei Ihrer Hausbank beantragen.
Der Tilgungszuschuss wird dann nach der erfolgreichen Sanierung auf ihr Konto gutgeschrieben.

Zuschuss-Variante:
Diese Zuschuss-Variante ist für diejenigen interessant, die für die Umbaumaßnahmen keinen Kredit aufnehmen wollen oder können. Hierbei stellt der Eigentümer das Geld für die Maßnahme zur Verfügung und bekommt je nach Niveau einen bestimmten Prozentsatz zurück.

  • 17,5 % Zuschuss, höchstens 8.750 Euro pro Wohneinheit wenn Sie nach der Sanierung einen Energieverbrauch haben, der mindestens 30 % unter dem Neubau-Niveau liegt.

  • 10 % Zuschuss, höchstens 5.000 Euro pro Wohneinheit wenn Sie nach der Sanierung einen Energieverbrauch haben, der dem Neubau-Niveau entspricht

  • 5 % Zuschuss, höchstens 2.500 Euro pro Wohneinheit wenn Sie das Neubauniveau zwar nicht erreichen, aber dennoch ein Maßnahmenpaket durchführen, das zu einer erheblichen Energieeinsparung führt.


Hier kurze Beispiele zu Ihrer Förderung